vereinsordnung des obst- und gartenbauvereins Bechhofen e.v.

(beschlossen am 17.02.2019)

 

Präambel

 

 

 

Der Obst- und Gartenbauverein Bechhofen e.V. gibt sich gemäß § 4 seiner Satzung diese Vereinsordnung, um einzelne Aspekte der Vereinsarbeit näher zu regeln. Sie ist nicht als abschließendes Regelwerk zu verstehen, sondern soll auch in nicht näher bestimmten Bereichen unseres Vereinslebens als Richtschnur dienen.
Diese Vereinsordnung ist als Nebenordnung nicht Teil der Satzung und wird in ihrer jeweils aktuellen Form auf der Homepage des Vereins zugänglich gemacht. Vereinsmitglieder können auf Verlangen eine schriftliche Version bei einem Mitglied des Vorstands erhalten.

 

Der besseren Lesbarkeit wegen findet in dieser Satzung bei Bezeichnungen, die männliche und weibliche Formen haben könnten, lediglich die männliche Form Anwendung.

 

 

 

§ 1 Willkommensgeschenke

 

 

 

§ 1 Nr. 1 Der Verein spendet bei Neueintritt für jede Mitgliedschaft einen kleinen Obstbaum einheimischer Sorte (je nach Verfügbarkeit) für den eigenen Garten als Willkommensgeschenk. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Art von Baum.
Die Willkommensgeschenke werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Erntedankfeier des Vereins übergeben.

 

§ 1 Nr. 2 Bei Neueintritt ist das erste Kalenderjahr beitragsfrei.

 

 

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und jeweils bis zum 31. Januar zu entrichten.

 

Er kann auf das Konto des Vereins überwiesen oder beim Kassenwart in bar entrichtet werden. Bei Barzahlung wird auf Verlangen eine Quittung ausgestellt.

 

 

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt

 

 

 

  • für eine Einzelmitgliedschaft: 8, - Euro pro Kalenderjahr

  • für eine Familienmitgliedschaft: 12, - Euro pro Kalenderjahr

 

 

 

Gemäß § 6 der Satzung ist die Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beitragsfrei. Bei nicht-mündigen Personen über 18 Jahren kann ein entsprechender Antrag gestellt werden.

 

Vollendet ein Mitglied sein 18. Lebensjahr, so wird ein Mitgliedsbeitrag erst für das kommende Kalenderjahr fällig.

 

 

 

§ 3 Gebühren und Kautionen

 

 

 

§ 3 Nr. 1 Derzeit ist eine geregelte Ausleihe von Vereinsgerät und -material noch nicht möglich. Gebühren und Kautionen fallen daher nicht an. Um Spenden für den Verein wird gebeten.

 

§ 3 Nr. 2 Für Obstbaumschnitte und andere Arbeitseinsätze fallen für Mitglieder keine Gebühren an. Um Spenden für den Verein wird gebeten.

 

§ 3 Nr. 3 Für Obstbaumschnitte bei Nicht-Mitgliedern wird pro Baum eine Gebühr von 5 bis 10 Euro berechnet. Die tatsächliche Höhe der Gebühr ist insbesondere abhängig vom Zeitaufwand und dem Aufwand an Arbeitskräften und Material und wird vor Ort entweder im Rahmen eines Kostenvoranschlags oder im Rahmen des Arbeitseinsatzes jeweils durch ein Mitglied des Gesamtvorstands festgesetzt.

 

Die Gebühr ist nach Abschluss der Arbeiten direkt bei einem teilnehmenden Mitglied des Gesamtvorstands in bar zu entrichten. Zu Dokumentationszwecken wird eine Quittung ausgestellt.

 

Der eingenommene Geldbetrag ist zusammen mit dem Quittungsdurchschlag so schnell wie möglich dem Kassenwart zu übergeben.

 

 

 

§ 4 Erstattung von Fahrtkosten und Auslagen

 

 

 

§ 4 Nr. 1 Alle Vereinsmitglieder haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Erstattung von Auslagen, die im Rahmen einer Tätigkeit für den Verein angefallen sind, sofern diese Tätigkeit durch ein Mitglied des Gesamtvorstands in Auftrag gegeben wurde.

 

Mitglieder des Vorstands haben zusätzlich Anspruch auf Erstattung von Auslagen, die sich unmittelbar aus der Ausübung der Ihnen übertragenen Aufgaben ergeben.

 

§ 4 Nr. 2 Über die Übernahme von Fortbildungsgebühren, Kosten die mit dem Besuch einer Veranstaltung in Zusammenhang stehen o.Ä. entscheidet auf schriftlichen Antrag hin der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgebebenen gültigen Stimmen.

 

§ 4 Nr. 3 Fahrtkosten, die Mitgliedern des Gesamtvorstands beim Besuch von Sitzungen des "Kreisverbands der Obst- und Gartenbauvereine Südwestpfalz - Pirmasens - Zweibrücken Verband für Garten- und Landschaftspflege e.V." entstehen, werden mit einer Pauschale von 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer erstattet. Der Anspruch ist beim Kassenwart geltend zu machen und die zurückgelegten Kilometer auf Verlangen nachvollziehbar nachzuweisen. Die Erstattung von Fahrtkosten erfolgt nur als Barauszahlung.

 

 

 

§ 5 Ehrungen von Vereinsmitgliedern

 

 

 

Wird ein Vereinsmitglied 70, 80, 90 oder 100 Jahre alt, erhält es eine Karte und einen Präsentkorb mit einem

Gesamtwert von 20,00 € ± 2,50 €.

 

Bei Ehrungen für 25- und 40jährige Zugehörigkeit zum Verein erhalten die Jubilare eine Urkunde, welche entweder über den Kreisverband bestellt oder als Eigendruck hergestellt wird, die Silberne Ehrennadel (25jährige Mitgliedschaft) oder die Goldene Ehrennadel (40jährige Mitgliedschaft) des "Kreisverbands der Obst- und Gartenbauvereine Südwestpfalz - Pirmasens - Zweibrücken Verband für Garten- und Landschaftspflege e.V." und zusätzlich - je nach Wahl des betroffenen Mitglieds - einen Blumenstrauß oder 2 Flaschen Wein im Wert von jeweils 15,00 € ± 1,50 €.

 

 

 

§ 6 Geschenke für Nicht-Mitglieder und Spenden an andere Vereine

 

 

 

Über Spenden an andere Vereine oder Geschenke für Mitglieder und Nicht-Mitglieder im Rahmen von Festen und sonstigen Veranstaltungen des Vereins entscheidet der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgebebenen gültigen Stimmen. Ein Beispiel für solche Präsente sind bspw. Süßigkeiten für die an der Erntedankfeier teilnehmenden Kinder der KiTa Spatzennest Bechhofen.

 

 

 

§ 7 Inkrafttreten

 

 

 

Diese Vereinsordnung ist am 17.02.2019 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen worden und tritt zum 18.02.2019 in Kraft. Alle bisherige Vereinsordnungen treten mit Inkrafttreten dieser Vereinsordnung außer Kraft.